Griechenland hat das europäische
SCHENGEN - Abkommen mitunterzeichnet.
Zwischen den SCHENGEN - Staaten gibt es keine Grenzkontrollen.
Trotzdem müssen deutsche Stadtsangehörige, die nach Griechenland
reisen, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis
vorweisen können.
Personen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung
eines SCHENGEN - Staates besitzen, dürfen mit ihrem Reisepass und
ihrer Aufenthaltserlaubniskarte frei einreisen.
Die Besitzer der Reisepässe der FYROM benötigen vor ihrer Reise nach
Griechenland bzw. vor ihrer Transitreise durch Griechenland ein Visum.
Die zuständige Behörde zur Erteilung des Visums ist im Freistaat Bayern
das griechische Generalkonsulat in München.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Visum - Abteilung des griechischen
Generalkonsulates unter der Telefonnummer +49 89998867-28 zur Verfügung.
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Visum - Abteilung für die Einreise
nach Griechenland
(Büro 10)
Tel.: +49 89998867-28 |
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Bürozeiten:
Montag bis Freitag
Von 8:30 bis 12:30
Donnerstags auch von 14:30 bis 17.30 |
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Έντυπα - Αιτήσεις σε μορφή PDF:
| Antrag auf Erteilung eines Visums |
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Εαν
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