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VISUM  
   
Griechenland hat das europäische SCHENGEN - Abkommen mitunterzeichnet.
Zwischen den SCHENGEN - Staaten gibt es keine Grenzkontrollen.

Trotzdem müssen deutsche Stadtsangehörige, die nach Griechenland reisen, einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis vorweisen können.
Personen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung eines SCHENGEN - Staates besitzen, dürfen mit ihrem Reisepass und ihrer Aufenthaltserlaubniskarte frei einreisen.

Die Besitzer der Reisepässe der FYROM benötigen vor ihrer Reise nach Griechenland bzw. vor ihrer Transitreise durch Griechenland ein Visum.
Die zuständige Behörde zur Erteilung des Visums ist im Freistaat Bayern das griechische Generalkonsulat in München.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Visum - Abteilung des griechischen Generalkonsulates unter der Telefonnummer +49 89998867-28 zur Verfügung.
Visum - Abteilung für die Einreise nach Griechenland
(Büro 10)
Tel.: +49 89998867-28
Bürozeiten:
Montag bis Freitag
Von 8:30 bis 12:30
Donnerstags auch von 14:30 bis 17.30
Έντυπα - Αιτήσεις σε μορφή PDF:
Antrag auf Erteilung eines Visums
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    Griechisches Generalkonsulat München,
Möhlstrasse 22, 81675 München